|  | Datenschutzrichtlinie für ihr Unternehmen 
			Wir unterstützen Sie, bei der Einführung einer 
			Datenschutzrichtlinie und übernehmen für Sie die Aufgabe des 
			externen Datenschutzbeauftragten nach Artikel 37 
			Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO. Unsere Tätigkeit beinhaltet ausdrücklich keine 
			Rechtsberatung, da diese in Deutschland den rechtsberatenden Berufen 
			vorbehalten ist. Wir üben unsere Tätigkeit unabhängig 
			in Überlingen am Bodensee aus. 
			 Das tun wir für Sie:
			
			Einführung Datenschutzrichtlinie 
			Unterstützung Umsetzung der DS-GVO
			Bearbeitung von Anfragen  Unsere Qualifikation
			Data Protection Officer nach DS-GVODatenschutzbeauftragter (TÜV®)TÜV®-Zetifiziert und GGD geprüft Auch die Aufgabe der 
		internen Meldestelle kann ich übernehmen.KontaktImpressumReferenzen |