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Wer hilft weiter?
Bei konkreten - etwa Ihre Person betreffenden Fragen - sollten Sie sich an
Ihre zuständige Datenschutzinstitution wenden, die auch die Kontrolle über
diejenigen Stellen wahrnimmt, welche Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten.
In Deutschland gilt:
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Wenn Ihre Daten von einer öffentlichen Stelle verarbeitet werden,
sind der Datenschutzbeauftragte des Bundes oder die Datenschutzbeauftragten
der Länder für Sie zuständig. Öffentliche Stellen der Länder sind z.B. die
Verwaltungen von Städten, Gemeinden und Kreisen, Landesbehörden und die
meisten Schulen und Universitäten. Öffentliche Stellen des Bundes sind z.B.
die Bundesbehörden, Arbeitsämter und die Bundeswehr.
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Wenn Ihre Daten von einer privaten Stelle verarbeitet werden, sind
meist die sogenannten Aufsichtsbehörden der Länder zuständig. Private Stellen
sind Firmen wie z.B. Versandhäuser, Adresshändler, Auskunfteien,
Internet-Provider, aber auch Vereine, Ärzte und Angehörige anderer freier
Berufe.
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Eine Besonderheit gilt für die Datenverarbeitung bei Unternehmen aus dem
Bereich Telekommunikation. Für die Datenschutzkontrolle ist dort in
jedem Fall der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig, unabhängig
davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.
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Für die Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch
kirchliche Stellen sind die Datenschutzbeauftragten der evangelischen und
katholischen Kirchen zuständig.
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Rundfunk (Radio, Fernsehen) ist aus verfassungsrechtlichen Gründen
aus der Kontrollbefugnis der Landesdatenschutzbeauftragten ausgenommen. In
diesem Bereich werden eigene Datenschutzbeauftragte für den Rundfunk tätig.
Weitere Datenschutzinstitutionen sind in anderen europäischen Ländern oder
darüber hinaus im internationalen Bereich aktiv.
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