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Wer anfängt, sich intensiver mit den neuen Medien zu befassen, möchte meist viel darüber erfahren. Um den ersten Wissensdurst etwas zu löschen, haben wir für Sie einige favorisierte Fragen und deren Antworten zusammengestellt. 2. Wie funktioniert das Internet? 5. Die wichtigsten Dienste im Internet? 7. Was ist ein Chat? (Plauderei) 10. Habe ich als Beschäftigter Anspruch auf Zugang zum Internet? 11. Darf ich den Internet-Zugang auch privat nutzen? 12. Besteht ein Anspruch auf Weiterqualifizierung? 13. Besteht die Pflicht zur Weiterqualifizierung? 14. Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich beachten? 15. Wie werden die anfallenden Daten geschützt? 16. Kann der Arbeitgeber meine Arbeit überwachen? 17. Wo liegen die Grenzen der Überwachungsmöglichkeiten? 18. Haften Beschäftigte bei Virenbefall durch Internetnutzung? 19. Hat der Betriebsrat (BR) einen Anspruch auf Zugang zum Internet/Intranet? 20. Hat der BR Anspruch auf eigene Homepage im Intranet? 21. Wofür nutzt der Betriebsrat das Intranet? 22. Wofür nutzt das Unternehmen das Intranet? 23. Welche Beteiligungsrechte des BR bestehen bei der Einführung von Internet/Intranet? 24. Haben Gewerkschaften Anspruch auf Zugang zu E-Mail/Intranet? 25. Vorteile der Internetnutzung? 26. Risiken der Internetnutzung? 27. Gibt es Regelungen für vertragliche Schutzvorkehrungen zur Inter/Intranetnutzung? 28. Kostengesichtspunkte der Internetnutzung: Wer zahlt, was kostet es?
Es wird oft als das Netz der Netze
bezeichnet, weil eine Vielzahl von Rechner-Netzen darüber untereinander
Verbindung herstellen können. Die weltweite Verbreitung und der Zugang zu einer
Fülle von Informationen, die geschaffenen technischen internationalen Standards,
die relativ einfache Bedienung einiger Dienste und der Zugang zu globalen
Märkten machen das Internet attraktiv für ökonomische, wissenschaftliche und
private Zwecke. 2. Wie funktioniert das Internet? Jeder Rechner im Internet hat eine
eindeutige Nummer, vergleichbar mit einer Telefonnummer – die IP-Adresse –
(Internet Protocol). Dadurch ist jeder angeschlossene Rechner weltweit
identifizierbar, und die verschickten Datenpakete finden ihr Ziel. Ein Intranet nutzt die
Internet-Technologie für eine geschlossene Benutzergruppe, also beispielsweise
für den unternehmensinternen Gebrauch. Der E-Mail-Dienst erlaubt es, Nachrichten einfach, schnell und kostengünstig als elektronischen Brief zu verschicken. Inzwischen ist es möglich, Nachrichten zu gestalten und mit ihnen Dateien als Anhang (attachment) zu verschicken. top 5. Die wichtigsten Dienste im Internet? E-Mails schreiben, Surfen, Chatten, das
Internet bietet viele Möglichkeiten, die von so genannten Diensten zur Verfügung
gestellt werden. Cookies sind kleine Dateien, die beim Besuch bestimmter Web-Seiten zusammen mit den eigentlich angeforderten Daten an den PC übermittelt werden. Dort werden diese Daten auf der Festplatte gespeichert und bei einem späteren Besuch der gleichen Web-Seite wieder abgerufen. Unternehmen benutzen Cookies, um Kundenprofile zu erstellen. Durch Einstellen des Browsers lässt sich die Speicherung von Cookies auf der Festplatte unterbinden. top 7. Was ist ein Chat? (Plauderei) Chat-Dienste ermöglichen die zeitgleiche Kommunikation mit anderen Usern, die online sind und dieselbe Web-Seite, den Chatroom, aufsuchen. Dort besteht die Möglichkeit, sich direkt per Texteingabe über die Tastatur ohne Zeitverzögerung mit anderen BesucherInnen zu unterhalten. top Der Browser ist das Programm, mit dem die Web-Seite aus dem Internet aufgerufen und angesehen werden. Oft sind auch Programmteile für weitere Internet-Dienste integriert. Am weitesten verbreitet sind der Netscape Navigator/Communicator und der Microsoft Internet Explorer. top Newsgroups sind Diskussionsforen mit einem bestimmten Thema und einer “Pinnwand” im Netz. Wer eine Frage hat oder seine Meinung äußern will, hängt einen Zettel an die Pinnwand und in der Regel äußern sich andere Newsgroup-Nutzer bald mit eigenen Zetteln dazu. top 10. Habe ich als Beschäftigter Anspruch auf Zugang zum Internet? Gesetzliche Vorschriften oder ausdrückliche arbeitsrechtliche Regelungen, die einen Anspruch auf Zugang zum Internet/Intranet begründen, gibt es bisher nicht. Rechte und Pflichten ergeben sich daher in der Regel aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus der betrieblichen Übung. top 11. Darf ich den Internet-Zugang auch privat nutzen? Als Inhaber des Zugangs zum Internet entscheidet der Arbeitgeber grundsätzlich frei darüber, in welchem Umfang er/sie seinen/ihren Beschäftigten Nutzungsmöglichkeiten eröffnen will. Wenn diesbezüglich nichts vereinbart wurde, ist in der Regel ein Vergleich mit dem Telefonierverhalten zu empfehlen: ist privates Telefonieren gestattet, wird der/die ArbeitnehmerIn davon ausgehen können, dass in vergleichbarem Umfang auch private E-Mails und privates Internetsurfen möglich sind. top 12. Besteht ein Anspruch auf Weiterqualifizierung? Es besteht die Nebenpflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zu geben, sich die für die geänderten Arbeitsanforderungen notwendigen Kenntnisse zu verschafften. Weiterqualifizierung muss während der Arbeitszeit erfolgen. (in Rechtsprechung und Literatur noch nicht abschließend geklärt) top 13. Besteht die Pflicht zur Weiterqualifizierung? Wenn der Arbeitgeber eine Weiterbildung anordnet, bewegt er sich im Rahmen seines Direktionsrechts, der Arbeitnehmer ist daher verpflichtet, an entsprechenden Schulungen teilzunehmen. top 14. Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich beachten? Schutz des Arbeitsplatzes gegen Zugriff von unbefugten Dritten, (z.B. Verwendung von Passwörtern), Beachtung eines evtl. vorhandenen Datenschutz- und Datensicherheitskonzeptes, andere vertraglich vereinbarte Schutzvorkehrungen. top 15. Wie werden die anfallenden Daten geschützt? Die Sicherheitsrisiken sind in allem Bereichen unterschiedlich, da sie von den zu schützenden Daten und den eingesetzten Systemen abhängig sind. Auf Grund der vorhandenen Systeme und Daten sollte eine Risikoanalyse erstellt werden, die Grundlage für eine Verfahrensanweisung zur Umsetzung von Datenschutz und Datensicherheit ist. top 16. Kann der Arbeitgeber meine Arbeit überwachen? In einem Netzwerk sind die aktiven Elemente (Z.B. Arbeitsplatzrechner, Router, Server, Firewall) programmgesteuert. Sie protokollieren und prüfen in der Regel fast alle Aktivitäten der Nutzer. Die dazu eingesetzte Software kann natürlich auch zur Überwachung der Beschäftigten eingesetzt werden. Überwacht werden kann beispielsweise, wer seinen Rechner wann ein- und ausgeschaltet hat, wer Informationen zu welchen Themen bezogen hat, in welcher Reihenfolge bereitgestellte Informationen gelesen worden sind und wie lange das gedauert hat. Durch Überwachen des Mailverkehrs kann festgestellt werden, wer mit wem kommuniziert, wie viel Zeit das Lesen benötigt und wie lange es dauert, bis Mails beantwortet werden. Außerdem kann der gesamte Mailverkehr mitgelesen werden oder Mails nach bestimmten Stichworten durchsucht werden. top 17. Wo liegen die Grenzen der Überwachungsmöglichkeiten? Das hängt davon ab, ob die private Nutzung gestattet ist oder nicht, denn bei erlaubter privater Nutzung finden weitergehende Rechtsvorschriften Anwendung. Grundsätzlich gilt, dass eine systematische, lückenlose Überwachung unzulässig ist, da sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des AN darstellt, der unzulässig ist. Es muss eine Abwägung stattfinden, zwischen den berechtigten AG-Interessen und dem Persönlichkeitsschutz des AN. top 18. Haften Beschäftigte bei Virenbefall durch Internetnutzung? Der Arbeitnehmer kann ggf. auf
Schadenersatz in Anspruch genommen werden. 19. Hat der Betriebsrat (BR) einen Anspruch auf Zugang zum Internet/Intranet? Gemäß § 40 II BetrVG muß der Arbeitgeber die für die laufende Geschäftsführung entstehenden Sachmittel erbringen. Hierzu gehört das Telefon, der PC aber auch der Internet/Intranetzugang. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Sachmittel erforderlich sind. Die Erforderlichkeit ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles anhand der konkreten Verhältnisse des Betriebes und der sich stellenden Betriebsratsaufgaben vom Betriebsrat darzulegen. Gelingt ihm dies, ist der Anspruch zu bejahen. top 20. Hat der BR Anspruch auf eigene Homepage im Intranet? Nach einer Entscheidung des ArbG Paderborn wurde der Arbeitgeber verpflichtet, dem BR eine eigene Homepage im betrieblichen Intranet zur Verfügung zu stellen. Das Gericht hat dies damit begründet, dass im konkreten Fall der elektronischen Kommunikation eine zunehmende Bedeutung zukomme und der BR von den hieraus resultierenden Möglichkeiten nicht abgekoppelt werden dürfe. Mit dieser Argumentation lässt sich auch in anderen Fällen die Erforderlichkeit einer Homepage begründen. top 21. Wofür nutzt der Betriebsrat das Intranet? E-Mail-Kommunikation, Informationsbeschaffung, Schwarzes Brett, Rundschreiben, Dokumentation von Betriebsvereinbarungen, Eigene Präsentation, Informationsangebot für Mitarbeiter, Meinungsaustausch etc. top 22. Wofür nutzt das Unternehmen das Intranet? E-Mail-Kommunikation, Mitarbeiter- und Telefonverzeichnis, Information der Geschäftsleitung, Terminkalender, Schwarzes Brett, Organigramme, Interne Stellenausschreibungen, Formularorientierte Verwaltung etc. top 23. Welche Beteiligungsrechte des BR bestehen bei der Einführung von Internet/Intranet? § 80 I Nr.1 BetrVG Überwachung geltender Gesetze § 80 II 1 BetrVG Informationsrechte § 87 I Nr.6 BetrVG Mitbestimmungsrecht § 99 i.V.m. 95 III BetrVG bei Versetzungen § 98 BetrVG bei Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen §111 BetrVG bei Betriebsänderungen top 24. Haben Gewerkschaften Anspruch auf Zugang zu E-Mail/Intranet? Dies ist in der Rechtsprechung und
Literatur noch nicht abschließend geklärt. 25. Vorteile der Internetnutzung? Schneller und umfassender Zugang zu einer Fülle von Informationen, Erwerb von Medienkompetenz; neue Beschäftigungspotenziale, Tätigkeitsfelder und verbesserte Lernmöglichkeiten entstehen; vielfältige Formen von Kommunikation und Beteiligung können sich etablieren; Kommunikation mit Beschäftigtengruppen, die mit traditionellen Mitteln nicht mehr erreicht werden können, wird möglich. top 26. Risiken der Internetnutzung? Durch die neuen Informations- und Kommunikationstechniken gibt es viele Möglichkeiten der Überwachung am Arbeitsplatz. Die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sind gefährdet; es droht die digitale Spaltung der Gesellschaft, denn nicht alle Bevölkerungsgruppen haben gleichermaßen Zugang zu den neuen Kommunikationsmitteln; Abwälzung der Kosten der Qualifizierung auf die Beschäftigten. top Eine allgemeingültige Mustervereinbarung
ist nicht zu empfehlen, denn in den einzelnen Betrieben gibt es unterschiedliche
Probleme: die subjektiven Voraussetzungen sind unterschiedlich, die Ansprüche
sind jeweils andere, die Grundhaltung der Belegschaft ist unterschiedlich. 28. Kostengesichtspunkte der Internetnutzung: Wer zahlt, was kostet es? Durch die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes sind die Kosten radikal gesunken. Inzwischen haben viele Unternehmen, die ein internes Netzwerk nutzen auch einen Internetzugang. Die Nutzung des Intra-/Internets durch die Beschäftigten oder Betriebsräte verursacht in der Regel keine zusätzlichen Kosten, da die Hard- und Software vorhanden ist. Die Nutzung des Netzes wird vom Arbeitgeber im Regelfall mit einem Pauschalpreis abgegolten. Selbst privates Surfen fällt kostenmäßig kaum ins Gewicht: Ein Arbeitnehmer mit Zugang zum Internet verursacht für die private Nutzung maximal Kosten in Höhe von 3 DM im Monat - mit fallender Tendenz; (so eine Stellungnahme der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft im August 2000) top
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Aktualisiert: 11.12.2011 |
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